Nachfolgend die Anforderungsprofile für verschiedene politische Ämter auf kommunaler Ebene, sämtliche Mandate werden gemäss Gemeindereglement entschädigt.


Am Geschehen in der Gemeinde Interessierte haben in dieser Kommission Gelegenheit, ihre Ideen, Anregungen, Einwände, Vorschläge etc. einzubringen und die politische Richtung mit zu bestimmen. Die Mitglieder sind immer aus erster Hand informiert und es besteht die Möglichkeit von einem regen Austausch mit Gemeinderäte und anderen Kommissionsmitglieder.

Die Gemeindekommission ist eine vorberatende Kommission, die für die Gemeindeversammlung zu sämtlichen Geschäften Stellung bezieht und eine Empfehlung an die Stimmbürger abgibt. Die Gemeindekommission ist im Parteienproporz zusammengesetzt

Die Gemeindekommission ist in diversen anderen Kommissionen mit je einem Mitglied vertreten (z.B. Umweltschutz- und Energiekommission, Technische Kommission, Regionale Wasserversorgung usw.). Die Gemeindekommission bildet zusammen mit dem Gemeinderat die Wahlbehörde, diese wählt Kommissionsmitglieder mit behördlichen Befugnissen wie z.B. Wahlbüro.

Der Aufwand hängt von der Anzahl Traktanden der Gemeindeversammlung ab, in der Regel sind vier Gemeindeversammlungen pro Jahr angesetzt (je eine für die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung). Pro Gemeindeversammlung finden zwei Sitzungen der Gemeindekommission statt, zeitlicher Aufwand entsteht auch für die Vorbereitung und das Studium der Unterlagen. Die Teilnahme anlässlich der Gemeindeversammlung ist für Mitglieder der Gemeindekommission de facto obligatorisch. Die Gemeindekommission wird alle vier Jahre im proportionalen Wahlverfahren an der Urne gewählt.

Die Kommission besteht aus fünf Mitglieder der Gemeindekommission und hat Einblick in fast allen Bereiche der Verwaltung. Sie prüft, ob Gesetze und Reglemente auf Stufe Gemeinde richtig angewandt und die Beschlüsse der Gemeindeversammlung ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Verschwiegenheit und Fingerspitzengefühl sind hier besonders wichtig.

Die Rechnungsprüfungskommission wird durch die Gemeindeversammlung beauftragt, welche diese auch wählt. Hauptaufgabe ist die Prüfung des Budgets und der Jahresrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung. Die Kommission führt Stichproben der Belege, unangemeldete Kontrollbesuche auf der Gemeindeverwaltung und Prüfungen von Bauabrechnungen durch.

Grundvoraussetzung für dieses Amt ist ein ausgeprägter Sinn für Zahlen und das Verständnis der ordnungsmässigen Buchführung, Sachkenntnisse sind hierbei wichtiger als die Parteizugehörigkeit. Verschwiegenheit und Diskretion der fünf von den Parteien vorgeschlagenen und der Gemeindeversammlung gewählten Mitgliedern sind unabdingbar.

Die Rechnungsprüfungskommission ist kein „politisches“ Gremium, ist demnach nicht für die Finanzpolitik zuständig, sondern ist ein vom Gesetz vorgesehenes Kontrollorgan. Der Aufwand in ist in der Regel pro Jahr etwa vier bis sechs Sitzungen, dazu kommen die Vorbereitung und das Studium der Unterlagen. Eine Teilnahme an der Gemeindeversammlung zum Budget und zur Jahresrechnung ist de facto obligatorisch.

Es gibt keine speziellen Anforderungen an die Mitglieder der Schulräte, jedoch wird guter Menschenverstand und Freude im Einsatz für die Kinder und Jugendlichen. Wer sich für dieses Amt zur Verfügung stellt hat folgende Pflichten:

  • Amtspflicht: Wer sich für ein Amt zur Verfügung stellt, muss dieses auch dementsprechend ausführen.
  • Schweigepflicht: Paragraph § 21 Gemeindegesetz besagt, dass die einzelnen Behördenmitglieder verpflichtet sind, Feststellungen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit gemacht haben, gegenüber Aussenstehenden geheim zu halten, sofern das öffentliche oder private Interesse dies erfordert. Zudem dürfen, wo die Sitzungen nicht öffentlich sind, Äusserungen und Stellungnahmen nicht an Aussenstehende bekannt gegeben werden.
  • Ausstandspflicht: Paragraph § 22 Gemeindegesetz besagt, dass die Behördenmitglieder bei Geschäften, die sie unmittelbar betreffen, in den Ausstand treten. Diese Ausstandspflicht gilt für die Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung.

Die Aufgaben der Schulräte sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgehalten:

Bildungsgesetz § 82  
  • Er bringt Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor.
  • Er genehmigt das Schulprogramm.
  • Er gewährt die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
  • Er kann die Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schülern ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Verordnung Kindergarten und Primarschule § 67  
  • Er verabschiedet das Budget und die Abrechunung der Schule.
  • Er legt auf Antrag der Schulleitung deren Organisation fest.
  • Er unterstützt die Lehrkräfte in Ihrem Auftrag.
Verordnung Sekundar § 47  
  • Er verabschiedet das Budget und die Abrechnung der Schule.
  • Er legt auf Antrag der Schulleitung deren Organisation fest.
  • Er unterstützt die Lehrkräfte in ihrem Auftrag.


Die Schulräte haben pro Jahr ca. zehn Sitzungen à 2.5h, zusätzliche Arbeiten können je nach Ressort-Einteilung anfallen. Die Ressorts der Schulräte sind für die Sekundarschule: Personelles / Presse und Public Relations / Beschwerden / Anlässe / Budget und Finanzen / Schulsport / Jubiläen, für Kindergarten/Primarschule: Aktuar / SR-Finanzen / Inneres I / Inneres II / Personelles / Public Relations und Anlässe / Budget / Bauten / Schulsport

Wer an sozialpolitischen Fragen in der Schweiz, wirtschaftlichen Veränderungen und deren Konsequenzen Interesse hat, ist in der Sozialhilfebehörde eine gefragte Person. Die Realität unserer Sozialwerke ist oft ganz anders, als sie in den politischen Diskussion dargestellt wird. Gesunden Menschverstand, Zivilcourage, einen breiten Rücken und Durchsetzungsvermögen sind Eigenschaften, welche bestimmt von Nutzen sind. Juristische Kenntnisse sind von grossem Vorteil, um bei Einsprachen seitens der Anspruchsgruppen den Überblick zu wahren. Trotz allem braucht es Einfühlungsvermögen und ein menschliches Handeln. Mit verschiedenen Kulturen in Kontakt zu kommen, kann eine Herausforderung sein. Gespräche mit Klienten führen, die sich oft in schwierigen Situationen befinden und Behördenentscheide durchsetzen. Am Anfang können einige Einführungslehrgänge und später Weiterbildungsseminare besucht werden.

Die Sozialhilfebehörde ist eine ausführende Behörde die eng mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zusammen arbeitet. Die Sozialhilfebehörde wird im Majorz gewählt und besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern. Das Asylwesen unterliegt der Sozialhilfebehörde, bei kriegerischen Auseinandersetzungen und eventuellen Einwanderungswellen ist die Behörde gefordert. Die Sozialhilfebehörde ist im Tageselternverein vertreten. Sonstige Kommissionen haben für die Sozialhilfebehörde keine Relevanz.

Der Aufwand in der Sozialhilfebehörde hängt vom persönlichen Engagement ab. Habe ich Beziehungen zu Wohnungsvermietern, kenne ich Arbeitgeber, kann ich Kontakte knüpfen um an eine Arbeitsstelle für einen Klienten zu kommen etc. Im Moment ist eine Sitzung pro Monat der Regelfall, jede erfordert ein vertieftes Aktenstudium. Zwischen den Sitzungen muss man sich informieren, wie Fälle weitergelaufen sind und ob die Behördenentscheide tatsächlich umgesetzt wurden.

Für ein effizientes Arbeiten im Gemeinderat und zur Entscheidungshilfe gibt es beratende Kommissionen, die Technische Kommission ist eine davon. Bei komplizierten Sachfragen und Aufgabenstellungen können noch weitere Fachleute im Bauwesen mit eigenen Ideen und Lösungsvorschlägen beigezogen werden. Die Kommission hat 10 von den Parteien vorgeschlagenen Mitglieder, welche parteipolitisch zusammengesetzt sind wobei ein Mitglied als Delegierter der Gemeindekommission Einsitz nimmt. Daneben amten der zuständige Gemeinderat Hochbau, eine Vertretung der Bauabteilung Hochbau, eine Vertretung aus der Bauabteilung für Protokollführung und als Geschäftsstelle sowie bei Bedarf eine weitere Vertretung aus dem Gemeinderat.

Die Kommission ist eine ständige beratende Kommission. Sie behandelt diverse Baubegehren und Einsprachen, befasst sich mit Quartierplänen, Zonenvorschriften und Baureglementen. Sie beurteilt Vorlagen zum Strassennetz und Beleuchtung, der Wasserversorgung und Kanalisation. Hierbei sind Kompetenz, Sachwissen und Praxiserfahrung von grossem Vorteil. Ein ausgewogenes Urteilsververmögen und eine gewisse politische Meinung sind ebenso gefragt. Manchmal tritt die Kommission auch als Vermittler bei Nachbarstreitereien in Aktion, indem sie Alternativen und Lösungsvorschläge bei Uneinigkeiten vorlegt. Ein beliebtes Thema sind immer wieder Wintergärten, Windfang und Dachfenstereinbauten.

Der Aufwand in der Technischen Kommission beschränkt sich auf 1-2 Sitzungen pro Monat sowie auf weitere Aktivitäten wie Stellungnahme zu Temporeduktion, Richtplan, Zonenreglementsänderungen und sonstigen bautechnischen Bauvorhaben.

Noch nie war das Thema Umwelt und Energie so aktuell wie heute, wir müssen sorgsam mit unseren Ressourcen umgehen und eine effiziente Abfallbewirtschaftung betreiben. Die Umweltschutz- und Energiekommission hat 7 von den Parteien vorgeschlagenen Mitglieder, wobei ein Delegierter aus der Gemeindekommission Einstiz nimmt. Daneben amten der zuständige Gemeinderat und eine Vertretung der Bauabteilung für die Protokollführung und als Geschäftsstelle. Die Kommission ist eine beratende Kommission für den Gemeinderat, sie behandelt umweltpolitische Sachfragen, bereitet Geschäfte vor und stellt Anträge zu Handen des Gemeinderates. Kompetenz und Sachverstand gepaart mit einem ausgewogenen Urteilsvermögen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Akzeptanz sind hier gefragt.

Aesch ist Energiestadt! Die alljährliche Organisation des Bring- und Holtages gehört ebenso zum Aufgabenbereich der Kommission. Zur festen Institution gehört auch die Durchführung des „Clean-up Day“ mit der Verleihung der Wander Trophy „Clean up Star“ und die Bereitstellung von einem Kompostberater. Alle vier Jahre erfolgt die Bearbeitung des Massnahmenkataloges und Audits, um die Weiterführung des Energiestadt Labels zu sichern. Der Aufwand beschränkt sich auf die ca. 6 Sitzungen pro Jahr sowie auf die aufgeführten Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich.

Das Mindestalter eines Wahlbüromitglieds beträgt 18 Jahre. Das Wahlbüro amtet bei den vier Abstimmungs- und/oder Wahlsonntage pro Jahr, wobei die Termine bereits ein Jahr im voraus festegelegt werden. Mitglieder müssen mindestens für ein bis zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr als Stimmenzähler zur Verfügung stehen.

Jedes Wahlbüromitglied amtet als gewählte Amtsperson und kennt die grundlegenden politischen Rechte, Aufgaben und Pflichten des Wahlbüros.